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Information zu Krankenkassen

Zum 1. Januar 2016 änderte sich die Praxis der Kostenerstattung für die Teilnahme an Gymnastik- und Entspannungskursen zur Gesundheitsprävention der Volkshochschulen.

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern nur noch Kurse, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) in ihrem Auftrag zertifiziert wurden. Die bis 2016 ausgestellten Teilnahmebestätigungen nach § 20 SGB V verlieren deshalb ihre Wirksamkeit.

Teilnahmebestätigungen mit Informationen zum Inhalt des Kurses, zur Qualifikation der Kursleitung und zur Anwesenheitsquote des Kunden werden wir weiterhin ausstellen – jedoch ohne Rekurs auf § 20 SGB V. Inwieweit Kursinhalte und Qualifikationen den Förderkriterien der Krankenkassen entsprechen und eine regelmäßige Kursteilnahme gefördert wird, liegt ausschließlich im Ermessen der Krankenkasse.

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